Was sagt der Vaust zu…?

Studiengebühren

Der VSStÖ kämpft für einen offenen Hochschulzugang ohne Studiengebühren, weil Bildung für alle gleichermaßen zugänglich sein muss und nicht von finanziellen Möglichkeiten abhängen darf.

Aktuelle Situation

VfGH-Urteil: Bisherige Studiengebührenregelung verfassungswidrig

Aufgrund der Formulierung in der bisherigen Studiengebührenregelung, die sich auf die Gliederung eines Studiums in Abschnitte bezieht, hat der Verfassungsgerichtshof diese Regelung für verfassungswidrig erklärt und mit Ende Februar 2012 aufgehoben. Denn die Großzahl der Studien ist bereits umgestellt auf die Bachelor- Masterstruktur, die keine Abschnitte mehr vorsieht, wodurch immer eine Unschärfe in der Bestimmung rund um die Toleranzsemesterregelung bestand. Das bedeutet, dass nach der Wiedereinführung der Studiengebühren 2001 und der Teilabschaffung 2008 Studierende in Österreich im Sommersemester 2012 jetzt endlich keine Studiengebühren mehr zahlen müssen.

Autonomie der Universitäten: Studiengebühren autonom einheben?

Aufgrund der derzeitigen Rechtslage hat Wissenschaftsminister Töchterle ein Gutachten zur Autonomie der Universitäten (Mayer-Gutachten) eingeholt. In seinem Auftragsgutachten heißt es, durch die Autonomie der Universitäten sei es ihnen möglich, selbst und autonom Studiengebühren (in beliebiger Höhe) einzuheben, wenn dafür keine gesetzliche Regelung besteht. Ein Rechtsgutachten schafft noch keine Rechtssicherheit und es gibt bereits mehrere Gutachten, die das Gegenteil besagen. Dennoch hat die Uniko bereits bekannt gegeben, dass einige Universitäten im Wintersemester 12/13 autonom Studiengebühren einheben werden. In welcher Form Studiengebühren eingehoben werden sollen ist noch unklar. Der VSStÖ hat der Uniko bereits eine massive Klagewelle von Seiten der Studierenden angekündigt, wenn dieser Schritt ohne Rechtssicherheit und völlig willkürlich gesetzt wird.

Wie hat die bisherige Studiengebührenregelung ausgesehen?

Bis Wintersemester 11/12 mussten 15% aller Studierenden Studiengebühren zahlen. Die Regelung sah eine Befreiung von Studiengebühren für all diejenigen inländischen und gleichgestellten Studierenden vor, die in Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemester studiert haben. Von Drittstaatsangehörigen konnten Studiengebühren auch über die bisherige Höhe von 363,36 EUR hin eingehoben werden.

Argumente gegen Studiengebühren

Hauptbetroffene: finanziell schlechter gestellte Studierende

Untersuchungen zeigen, dass vor allem jene Studierende zahlen mussten, die keine staatliche Unterstützung bekommen haben und arbeiten mussten, um sich ihr Studium zu finanzieren, sowie Studierende mit Betreuungspflichten. Aus diesen Gründen kommt es zu Studienzeitverzögerungen, was die Betroffenen in einen Teufelskreis drängt, der kein Ende nimmt. Denn aufgrund der Verzögerungen kommt es zum Beihilfenverlust und damit zur Notwendigkeit, den Verlust durch noch mehr Arbeit auszugleichen, was wiederum zu längeren Verzögerungen im Studium führt.

45.000 Studierende haben ihr Studium 2001 abgebrochen

Die Wiedereinführung der Studienbeiträge 2001/2002 bewirkte eine sinkende Studierendenzahl (-19,8%), da 45.000 Studierende ihr Studium abbrechen mussten, der umgekehrte Effekt war nach dem Erlass von Studienbeiträgen zu beobachten (+14,3%). Diverse Studien in Österreich und Deutschland zeigen, dass die Einführung der Studiengebühren nicht die erhoffte Abschreckung von „Bummelstudent_innen“ gebracht hat, sondern Studierende ohne staatliche Unterstützung, die aus niedrigeren sozialen Schichten stammen aus dem Studium gedrängt hat. Studiengebühren belasten also vor allem finanziell schlechter gestellte Studierende. Frauen sind dabei wiederum wesentlich stärker betroffen.

Starke finanzielle Belastung von Studierenden

Auf die Studierenden wurden im letzten Jahr unglaubliche Belastungen abgewälzt. Die Familienbeihilfe wurde drastisch gekürzt, was für 27.000 Studierende einen Verlust von über 3.000 Euro im Jahr bedeutet, der Zuschuss zur studentischen Selbstversicherung wurde gestrichen, wodurch sich die monatlichen Kosten verdoppelt haben und der Zuschuss des Wissenschaftsministerium zu den Studierendenheimen wurde gestrichen, was zum Anstieg der Mietpreise um bis zu 80 Euro im Monat zur Folge hatte.

Es gibt keine reichen Studierenden, höchstens reiche Eltern

Es ist ein Mythos, „reiche“ Studierende könnten sich Studiengebühren ohnehin leisten. Es gibt keine reichen Studierenden, höchstens reiche Eltern und die gilt es über ein verbessertes Steuersystem zur Kasse zu bitten, anstatt alle Studierenden durch Studiengebühren finanziell zu belasten.

Unzureichendes Beihilfensystem

Studiengebühren treffen nicht nur jene, die es sich „ohnehin leisten können“ und auch das Beihilfensystem ist löchrig und völlig unzureichend. Nur 18% der Studierenden erhalten Studienbeihilfe, obwohl über 60% arbeiten, um sich ihr Studium leisten zu können. Trotz Einführung der Studiengebühren 2001 ist dieser Anteil nicht gestiegen und die Höhe liegt durchschnittlich nur bei 230 Euro. Auch die Familienbeihilfe erhalten nur 55%, wobei hier die Eltern bezugsberechtigt sind. Studiengebühren würden also für viele eine enorme zusätzliche finanzielle Belastung bedeuten.

Es gibt keine sozial gerechten Studiengebühren und kein treffsicheres Beihilfenssytem

Oft wird argumentiert, der zusätzliche finanzielle Aufwand der Studiengebühren könnte durch ein „treffsicheres“ Beihilfensystem abgefedert werden. Ein Beihilfesystem kann noch so “treffsicher” ausgestaltet sein, es wird immer soziale Härtefälle geben, die fast ausschließlich finanziell schlechter gestellte Studierende treffen. In einer sozial gerechten Gesellschaft darf niemand vom Bildungssystem ausgeschlossen werden – vor allem nicht aufgrund eines finanziell schwächeren Hintergrunds.

Über 60% arbeiten neben dem Studium

Schon jetzt arbeiten über 60% der Studierenden, viele davon, um sich ihr Studium leisten zu können. Bei Einführung der Studiengebühren 2001 haben die bereits erwerbstätigen Studierenden ihre Erwerbstätigkeit ausgedehnt und 25% der Studierenden eine Erwerbstätigkeit aufgenommen, um für die Gebühren aufkommen zu können.

Studienabbruch wegen Unvereinbarkeit mit Erwerbstätigkeit

55% der Studienabbrecher_innen geben als Grund die Unvereinbarkeit von Studium und Erwerbstätigkeit an, außerdem die fehlende elterliche Unterstützung. Die generell höhere Erwerbstätigkeit unter Befragten unterer sozialer Schichten (und die geringere Finanzierung durch elterliche Unterstützung) bewirkt eine geringere Studienaktivität. Hält man die Art der Finanzierung des Studiums aber konstant, hat die soziale Herkunft keine Wirkung auf die Studienaktivität. Studienbeihilfebezieher_innen sind am studienaktivsten.

Auswirkung auf das Budget der Universitäten

Nach Einführung der Studiengebühren wurde das Budget für die Universitäten von öffentlicher Hand um genau jenen Anteil gekürzt den die Studiengebühren einbrachten, die prekäre finanzielle Lage der Universitäten hat sich also um nichts verbessert. Auch die Teilabschaffung 2008 hat den Universitäten keinen finanziellen Schaden zugefügt, da ihnen der Entfall komplett von staatlicher Seite bis 2015 ersetzt wird. Durch die komplizierte Befreiungsregelung, die bei der Teilabschaffung getroffen wurde, entstand den Universitäten, Finanzämtern und anderen Einrichtungen sehr hoher Verwaltungsaufwand. Die Universitäten zahlten pro Jahr 1,5 Millionen allein für die Administration der Studienbeiträge. Den Universitäten fehlen nach Berechnungen der Uniko jährlich 900 Mio Euro. Um dieses Budgetloch zu stopfen braucht es ein Bekenntnis der Politik zur öffentlichen und ausreichenden Finanzierung. Das Versäumnis der letzten Jahre, endlich in Bildung zu investieren, darf nicht auf die Studierenden abgewälzt werden.

Auch nachgelagerte Studiengebühren bleiben Studiengebühren

Der VSStÖ setzt sich für einen offenen Hochschulzugang ohne Studiengebühren jeder Art ein – egal ob Studiengebühren in der herkömmlichen Form, Kreditmodelle oder eine Akademiker_innensteuer.

Akademiker_innensteuer:

Der gesamtgesellschaftliche Nutzen, der aus Bildung entsteht, kann und soll nicht in Preisen abgebildet werden. Vielmehr ist es notwendig, Bildung als öffentliches Gut von allen für alle zu finanzieren – je nach Leistungspotential durch ein progressiv gestaltetes Steuersystem mit Fokus auf vermögensbezogene Steuern. Es geht nicht darum, dass Akademiker_innen in den Steuertopf einzahlen sollen, sondern „Besser-Verdiener_innen. Wichtig ist also, OB eine Person mehr Einkommen und Vermögen besitzt und deshalb vermehrt besteuert werden soll, nicht aber, ob dieses Einkommen (unter anderem) auf einem höheren Ausbildungsgrad beruht. Denn warum sollen Vermögende ohne Studienabschluss einen geringeren Beitrag zu einem öffentlichen Gut leisten, als jene mit Studienabschluss? Das Umverteilung heißt, von Vermögenden zu Nicht-Vermögenden verteilen. Deshalb schlagen wir vor, die Einkommenssteuer für Spitzenverdiener_innen generell zu erhöhen (55% ab 100.000 Euro, 50% ab 200.000 Euro).

(Mehr zu sozial gerechten Hochschulfinanzierungsquellen)

Kreditmodell:

Der VSStÖ spricht sich klar Studierendenkreditmodelle aus, weil dadurch vor allem finanziell schlechter gestellte Studierende belastet werden. Während jene Studierenden, die von ihren Eltern ausreichend finanziell unterstützt werden, nicht darauf angewiesen sind, sind andere gezwungen mit einem Schuldenberg ins Berufsleben zu starten. Diese Aussicht stellt eine große Hürde und vor allem ein großes Risiko für die Betroffenen dar.

Hier findest du unsere Position und nähere Infos zu unseren Argumenten gegen die Akademiker_innensteuer, Kritik am Kärntner Modell einer Akademiker_innensteuer und unsere Kritik am australischen Studierendenkreditmodell zum Download.

STEOP als Knock-Out-Phase

Bei der Regierungsklausur in Loipersorf haben sich die Koalitionspartnerinnen SPÖ und ÖVP auf Studieneingangsphasen (STEPs) geeinigt. STEPs sind aber nichts Neues. Sie sind seit der Novellierung des Universitätsgesetzes 2009 im §66 geregelt und in allen Fächern eingeführt. Die neue Regelung soll aber sicherlich nicht länger zur Orientierung dienen (dies war der ursprüngliche Zielsetzung für Studieneingangsphasen), sondern gezielt Studierende „rausprüfen“.

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Familienbeihilfen-Kürzung

Bisher konnte die Familienbeihilfe von Studierenden bis zu ihrem vollendeten 26. Lebensjahres bezogen werden. Nun wurde eine neue Altersgrenze gezogen. Ab dem kommenden Jahr darf die Familienbeihilfe nur mehr bis zum vollendeten 24. Lebensjahr bezogen werden. Weiters wird die 13. Auszahlung der Familienbeihilfe für über 15-jährige gestrichen.

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Zugangsbeschränkungen

Nicht nur seit der Scheinautonomie der Universitäten leiden diese unter massiver Unterfinanzierung. Ein beliebtes „Heilmittel“ gegen den chronischen Geldmangel sind Zugangsbeschränkungen. Die Universitäten versuchen so den Studienplatzmangel in den Griff zu kriegen.

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Neoliberalismus und Bildung

Der totale Ausverkauf des Hochschulbetriebes unter dem Denkmantel der Entschlackung und Modernisierung schreitet stetig voran. Ein Reformversuch jagt den nächsten und die flächendeckende Zugangsbeschränkungen, zumindest der Masterstudien, steht vor der Tür.

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Antifaschismus

Dass Österreich den Faschismus unter Hitler und und zuvor Dollfuß noch lange nicht verarbeitet und aufgearbeitet hat, zeigt ein Blick in die politische Landschaft: rechtsextreme Burschenschaften erleben derzeit wieder einen Aufschwung. H.C. Strache spricht auf der Universität mit rechtsextremen Studierenden. Die Nationale Volkspartei kündigt wieder verstärkt Aufmärsche an. Martin Graf ist Nationalratspräsident, etc.

Der VSStÖ erteilt Rechtsextremismus und (Neo)Faschismus eine klare Absage und fordert eine offensive Auseinandersetzung mit Faschismus und Rassismus seitens der ÖH, aber auch seitens der Universitäten. Wegschauen und ignorieren sind die falschen Antworten auf diese bedenkliche gesellschaftliche Entwicklung. Die Schmerzgrenze nach rechts wird immer weiter ausgereizt und schrammt am Verbotsgesetz vorbei. Wir fordern aktives Aufzeigen und Engagement für eine offene Gesellschaft. Braunes Gedankengut darf gerade an Universitäten keinen Platz haben.

Die Österreichische HochschülerInnenschaft

Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) vertritt als Körperschaft Öffentlichen Rechts alle Studenten und Studentinnen an einer österreichischen Hochschule. Dass alle Studierenden Mitglieder der ÖH sind, wird oft kritisiert. Doch gerade durch die große Anzahl ihrer Mitglieder erhält die ÖH die Schlagkraft und die Unabhängigkeit, die sie in ihrer täglichen Arbeit dringend benötigt.

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Unifinanzierung

Wir alle kennen die Situation auf den Universitäten: zu wenige/kleine Hörsäle für all die Studierenden, zu wenige Betreuer_innen für ein professionelles Betreuungverhältnis bei Arbeiten etc. – und dafür sollen wir dann auch noch Studiengebühren zahlen?

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Homosexualität und Eingetragene Partner_innenschaft

Am 10. Dezember 2009 ist Österreich endlich dort angekommen, wo Dänemark schon vor über 20 Jahren war. Im Nationalrat wird das sogenannte Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) mit 110 JA-Stimmen gegenüber 64 NEIN-Stimmen nach emotional geführter Debatte angenommen. Durch dieses Gesetz können gleichgeschlechtliche Paare in Österreich die „Eingetragene Partnerschaft“ schließen.

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Umweltschutz

Soziale Gerechtigkeit scheint, auf den ersten Blick, mit Umweltschutzmaßnahmen im Widerspruch zu stehen. Beispiele dafür sind die Forderungen der ÖVP nach einer Mineralölsteuer, mit der man eine Massensteuer unter dem Deckmantel des Umweltschutzes etablieren möchte, oder sündteure Solaranlagen, die sich “Normalsterbliche” nicht leisten können.

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