Das Land Steiermark unterstützt Mieter_innen mit der Wohnbeihilfe NEU. Anspruchsberechtigt sind österreichische Staatsbürger_innen, ihnen Gleichgestellte (das sind EU- bzw. EWR-Bürger_innen sowie anerkannte Flüchtlinge mit einer ständigen Aufenthaltsberechtigung) und Personen, die sich seit mindestens drei Jahren ständig in Österreich aufhalten und über eine arbeitsmarktbehördliche Genehmigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz oder über einen Aufenthaltstitel, der unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt verfügen.
Voraussetzung für die Gewährung der Wohnbeihilfe ist, dass der Hauptmietzins (ohne Betriebskosten) dividiert durch die Quadratmeter € 6,52 nicht überschreitet (bei Wohnungen bis 35 m² darf der Hauptmietzins € 8,48/m² netto nicht überschreiten). Neben dieser Ober-, gibt es auch eine Untergrenze für den Hauptmietzins:
1 Person mind. € 182,- , 2 Personen mind. € 229,-, 3 Personen mind. € 261,- 4 Personen mind. € 293,- 5 Personen mind. € 325,-, 6 Personen mind. € 357,-, 7 Personen mind. € 389,-, 8 Personen mind. € 421,- und für jede weitere Person plus € 32,-.
Der Mietvertrag muss beim Finanzamt vergebührt werden, d.h. es du musst 1% des Mietzinses der gesamten Vertragsdauer (beschränkt auf maximal den dreifachen Jahresbruttomietzins), an das Finanzamt zu bezahlen. Weiters müssen alle Bewohner_innen die Wohnung als Hauptwohnsitz gemeldet haben.
Aus den Einkommen aller Bewohner_innen wird der zumutbare Wohnaufwand errechnet. Um diesen verringert sich die Höchstwohnbeihilfe (die sich aus der Anzahl der Personen die in einer förderungswürdigen Wohnung leben ergibt). Nicht zum Einkommen zählen u.a. Waisenpensionen, Familienbeihilfen, Einkünfte aus Ferialtätigkeit und Alimente für Kinder, die von dem/der Antragsteller_in bezogen werden. Dafür geht man davon aus, das Studierende automatisch Unterstützung von ihren Eltern bekommen, und zieht jedenfalls einen fixen Pauschalbetrag von der Höchstwohnbeihilfe ab (für 1 Person € 75,-, für 2 € 100,-, für 3 € 125,- und für 4 und mehr € 150,-).
Falls du Fragen hast, schreib uns einfach an sozref@vsstoe-graz.at.
Die benötigten Formulare findet ihr hier.
