Hier findest du Informationen zu
- Auslandsstudienbeihilfe (Studienbeihilfe für Auslandssemster)
- Mobilitätsstipendium (Beihilfe für ein Studium im Ausland)
Wenn du Studienbeihilfe beziehst, hast du während eines mindestens 3monatigen Auslandsaufenthalts, zusätzlich zu deiner Studienbeihilfe Anspruch auf ein Auslandsstipendium. Du musst dich dazu im zweiten Abschnitt deiner Studienrichtung bzw. wenn du keine Abschnitte hast im dritten Semester befinden. Die zusätzliche Beihilfe ist von den Lebenskosten in dem Land abhängig in das du gehst und beträgt zwischen € 148 (zB für Schweiz) und 472 Euro (zB für Japan) pro Monat.
Darüber hinaus wird mit der ersten erhöhten Rate ein Reisekostenzuschuss ausbezahlt – dieser ist von der Lage des Landes abhängig und wird einmalig ausbezahlt.
Mit dem Antrag, der spätestens drei Monate nach Beginn deines Auslandsstudiums einzubringen ist, muss die voraussichtliche Dauer angegeben werden, dein Studienprogramm und eine Bestätigung deiner Universität. Auch für dieses Stipendium musst du einen Leistungsnachweis über die im Ausland abgelegten Prüfungen erbringen.
Der mindestens zu leistende Studienerfolg ist von der Dauer des Aufenthalts abhängig und beträgt
5 Monate: 6 Wochenstunden
6-10 Monate: 12 Wochenstunden
11-12 Monate: 18 Wochenstunden
Wird der Studienerfolg im entsprechenden Land in ECTS (European Credit Transfer System) gemessen, so musst du einen Studienerfolg von 3 ECTS-Punkten pro Monat nachweisen.
Wird kein entsprechender Nachweis erbracht, ist die gesamte erhaltene Auslandsstudienbeihilfe zurückzuzahlen!
Wichtig: Während eines Auslandsaufenthaltes im Rahmen eines Mobilitätsprogramms (zB. Erasmus) kannst du auch ein Stipendium erhalten, wenn du kein/e StudienbeihilfenempfängerIn bist aber von deiner Heimathochschule im Rahmen eines Austauschprogrammes nominiert worden bist – in diesem Fall ist der Antrag beim zuständigen Erasmus-Referat zu stellen. Auch hier variieren die Beihilfen je nach Land, darüber hinaus müssen auch Leistungsnachweise erbracht werden.
Wenn du über ein Austauschprogramm (zB Erasmus) nominiert wurdest, bist du:
Wer sein Studium zur Gänze im Ausland absolvieren will, kann im Rahmen eines so genannten „Mobiltätsstipendiums“ wenn soziale Bedürftigkeit vorliegt Studienbeihilfe erhalten, und zwar wenn das Studium in einem EWR-Land oder in der Schweiz betrieben wird.
Anspruch haben grundsätzlich:
- Österreichische Staatsbürger_innen
- Gleichgestellte Ausländer_innen
- Konventionsflüchtlinge
- Das Studium soll zur Gänze im Ausland absolviert werden
- Die Hochschulreife (Matura, Studienberechtigungsprüfung) wurde in Österreich erworben
- Der Wohnsitz und der Lebensmittelpunkt waren die letzten 5 Jahre in Österreich
Voraussetzungen sind neben jenen Voraussetzungen die auch für die Studienbeihilfe gelten (Altersgrenze, soziale Bedürftigkeit, usw.):
Höhe
Der höchstmögliche Auszahlungsbetrag des Mobilitätsstipendiums beträgt 679 Euro pro Monat. Eventuelle in- oder ausländische Beihilfen die außerdem zum Zweck der Studienförderung bezogen werden, mindern diesen Betrag.
Günstiger Studienerfolg & Anspruchsdauer
Um das Mobilitätsstipendium weiter beziehen zu können müssen jährlich 30 ECTS-Punkte an Prüfungsleistungen nachgewiesen werden. Die erste Auszahlung erfolgt erst nach dem erfolgreichen Ablegen von Prüfungen im Ausmaß von 15 ECTS-Punkten.
Der Bezug eines Mobilitätsstipendiums ist für die Mindeststudiendauer des gesamten Studiums zuzüglich eines Toleranzsemesters möglich.
Antrag
Der Antrag auf ein Mobilitätsstipendium ist zwischen 1. März (für das folgende Studienjahr) und 31. Juli (des laufenden Studienjahres) bei der Studienbeihilfenbehörde einzubringen. Du musst den Antrag bei jener Stipendienstelle einbringen, die für deinen letzten Wohnsitz in Österreich zuständig ist.
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