Wer darf wählen?

Bei den ÖH-Wahlen werden die Studienvertretungen und die jeweilige Universitätsvertretung der ÖH an deiner Universität gewählt. Eine Direktwahl der Fakultätsvertretungen und der Bundes-ÖH ist nicht mehr möglich, seit sich die schwar/blauorange Regierung entschlossen hat, dass zu viel Demokratie der ÖVP-Aktionsgemeinschaft und dem Ring Freiheitlicher Studenten schaden und daher die demokratische Mitbestimmung der Studierenden eingeschränkt hat.

Aktives Wahlrecht haben alle in- und ausländischen ordentlichen Studierenden die sich rechtzeitig zur Fortsetzung ihres Studiums rückgemeldet haben (vor dem 5. April 2011). Passives Wahlrecht dagegen haben nur österreichische Staatsbürger_innen (und Gleichgestellte), Studierende aus Drittstaaten werden hier diskriminiert.

Der VSStÖ fordert ein Ende der Diskriminierung von Studierenden aus Drittstaaten und die Wiedereinführung der Direktwahl aller ÖH-Ebenen!

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