Grundstipendium

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Das Österreichische Studienförderungssystem geht grundsätzlich davon aus, dass alle Studierenden finanziell so abgesichert sind, dass sie ohne einen Nebenjob studieren können. Trotzdem müssen zwei Drittel aller Studierenden erwerbstätig sein. Wie hoch die Zahl derer ist, die aus finanziellen Gründen erst gar kein Studium beginnen, ist ungewiss.

Zwar sind Eltern dazu verpflichtet, ihren Kindern alle notwendigen Ausgaben während der Ausbildung zu bezahlen. Doch zum einen belastet der Unterhaltsanspruch vor allem einkommensschwache Familien, zum anderen fallen viele Studierende um den Unterhalt, der ihnen zusteht, um, da sie und/oder ihre Eltern über die Unterhaltsbestimmungen nicht bescheid wissen, oder die Eltern (meist geschiedene Väter) sich weigern ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen. In besonders dreisten Fällen koppeln Eltern ihre Unterhaltszahlungen an Bedingungen (Studienwahl, Studienort, FreundIn,…). Ausbleibender Unterhalt ist einklagbar. Kaum jemand geht jedoch gegen seine/ihre eigenen Eltern vor Gericht, es sei denn, das familiäre Verhältnis ist ohnehin irreparabel zerrüttet. Und selbst wenn der Schritt zum Bezirksgericht getan ist, sitzen die Eltern meist trotzdem am längeren Hebel und können einen allfälligen Prozess auf 4-5 Jahre hinausziehen.

Die Höchststudienbeihilfe liegt momentan bei rund 670 Euro. Diesen Betrag, der ohnehin zu niedrig zum Leben ist, bezieht nur ein Bruchteil jener, die Studienbeihilfe zuerkannt bekommen. In der Praxis ist durch den Berechnungsschlüssel ein Beihilfenbezug, wenn beide Eltern berufstätig sind, unmöglich. Ganz abgesehen von der restriktiven Anspruchsdauer, fällt so ein großer Teil der Studierenden, deren Eltern praktisch nicht in der Lage sind ein Studium zu finanzieren, um jede finanzielle Unterstützung um und müssen jedenfalls einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Wir schlagen deshalb als Lösung die Einführung eines Grundstipendiums von monatlich 770 Euro für alle vor, das mittels einer Vermögensteuer finanziert werden soll. So kann gewährleistet werden, dass mit geringem administratorischen Aufwand alle Studierenden einem Vollzeitstudium nachgehen können. Darüber hinaus würde die Last der Finanzierung der Studienförderung von der Mittelschicht auf das Vermögen überwälzt werden.

Das Konzept zur Gestaltung und Finanzierung des Grundstipendiums findest du hier.

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